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Datum: 21.05.2024
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In dieser Kategorie stehen 21 Unterrichtsentwürfe zur Verfügung

Fernabsatzgesetz (mit neuem Stand ab 2014)
(Letzte Aktualisierung: 08.02.2018)
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Hagner, Doreen KBS Lehrvorführung
Beschreibung: Der Unterricht wurde in der KBS bei den Steuerfachangestellten durchgeführt und war ein Beratungsbesuch meines Fachlehrers. Der komplette Unterricht ist problemorientiert und handlungsorientiert aufgebaut. Der Unterricht wurde sehr "straff" durchgezogen, sodass in 45 min der Unterricht beendet war. Dies war nur möglich, da es sich um eine sehr leistungsstarke Klasse handelte. Mit den angehängten Übungsaufgaben kann man in einer anderen Klasse den Unterricht in 90 min durchführen.


AGB
(Letzte Aktualisierung: 06.09.2011)
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Martin, Alexander KBS Lehrvorführung
Beschreibung: L lässt zwei Schüler einen Rollendialog vortragen, als Bildimpuls legt L Fotos der beiden Charaktere auf. Nach Rollendialog legt L das Beschwerdeschreiben auf den OHP Ein Schüler liest vor. L Was machen wir jetzt mit diesem Kunden? SuS na ja Kulanz usw. L  Naja, aber wir können ja nicht nur aus dem Bauch entscheiden...es muss doch Regeln geben!! SuS  Wir sollten erstmal prüfen, ob diese AGB so gelten. L gibt Thema der Stunde vor: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (Tafelanschrieb)


Produkthaftung Produkthaftungsgesetz
(Letzte Aktualisierung: 06.09.2011)
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Frenzel, Lydia KBS Lehrvorführung
Beschreibung: Das Produkthaftungsgesetz steht im unmittelbaren Bezug zu unserem alltäglichen Konsumverhalten und stellt wie bereits erwähnt einen Anreiz für den Konsumenten dar, die erforderlichen Sorgfaltspflichten im Warengeschäft walten zu lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt hierbei einen ersten Rahmen dar, der durch die spezifizierten Ausführungen des Produkthaftungsgetz konkretisiert wird. Hierbei sei insbesondere darauf verwiesen, dass Schadensersatzansprüche des Letztverbrauchers auch ohne eine direkte Vertragsbeziehung zum Produzenten an den Hersteller gestellt werden können. Würde diese recht spezielle Norm nicht existieren, könnte der Hersteller das Risiko haften zu müssen ggf. auf den Zwischenhändler abwälzen. Die Folge dessen wäre ein unlängst größerer Aufwand für den Handel und eine verminderte Produktvielfalt für den Verbraucher. Weiterführend stellt das Produkthaftungsgesetz einen Regelkatalog dar, der die Transaktionskosten im Massenkonsumgütermarkt senkt. Einzelvertragliche Regelungen zwischen Konsumenten und Hersteller sind nicht von Nöten. Weiterführend ist das Machtgefüge zwischen Hersteller und Konsument ungleich verteilt. Es steht außer Zweifel, dass der Hersteller letztlich immer über mehr Informationen verfügt als der Konsument. Dies könnte in einem marktwirtschaftlich strukturierten Wirtschaftssystem ohne eine umfassende Regelung zur Produkthaftung negativ im Sinne der „Hidden Characteristics“ auf den Konsumenten wirken. Die Schüler werden sowohl im Betrieb, als auch im privaten Bereich mit dem Produkthaftungsgesetz in Berührung kommen. Im Bereich der Automobilproduktion können die Folgen von möglichen Produktionsfehlern sehr gravierend sein. Aber auch der Bereich des Automobilhandels ist von diesem Regelkatalog sehr umfassend betroffen. Ein Beispiel könnten Fehler und deren Folgen im Bereich der Autoreparatur sein. Im privaten Bereich profitieren die Schüler aus den o.g. Gründen von den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. Folglich kann von einer umfassenden Gegenwartsbedeutung gesprochen werden. Es ist zukünftig davon auszugehen, dass die Komplexität der Bedürfnisbefriedigung zunehmen wird. Dies führt zu tendenziell höheren Fehlerraten und einen damit umfangreicheren Regelungsbedarf hinsichtlich eventueller Folgeschäden in den verschiedenen Lebenssphären. Weiterführend muss davon ausgegangen werden, dass der Regelkatalog zur Produkthaftung auch zukünftig nicht geändert wird. Aus diesen beiden Gründen muss auch von einer Zukunftsbedeutung ausgegangen werden. Positive Stoffauswahl In verschiedenen relevanten Schulbüchern wird das Produkthaftungsgesetz vergleichsweise ähnlich thematisiert. Insbesondere wird auf den Haftungsumfang und auch auf die nicht existente Vertragsbeziehung zwischen Hersteller und Letztverbraucher eingegangen. Da der Lehrplan keine weiteren Angaben zum Produkthaftungsgesetz enthält, wird diesem Inhalt maßgeblich in der Planung dieser Unterrichtseinheit gefolgt. Aus den Einzelregelungen zum Produkthaftungsgesetz ergibt sich weiterführend eine immanente und logische Struktur, welche im Unterricht in Auszügen auch umgesetzt werden soll. Diese Vorgehensweise sichert den sachlogischen Aufbau und führt die Schüler in kleinen Schritten an die Thematik heran. Hierbei muss insbesondere zunächst geschaut werden, wer denn eigentlich der Hersteller und was ein Hersteller im Sinne des Gesetzes ist, bevor der Haftungsumfang besprochen wird. Gleichwohl die Regelungen zur Produkthaftung im Bereich der Medikamente andere sind, wird in der Eventualphase auf den sogenannten Conterganskandal eingegangen, da dieser in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik der größte und folgenreichste Fall im Bereich der Produkthaftung ist. Hierbei sei erwähnt, dass die Ausführungen zu den unerwünschten Folgen von Medikamenten beim Verbraucher ähnlich dem Produkthaftungsgesetz sind. Negative Stoffauswahl Kerninhalt der Stunde ist der Haftungsumfang und der Anspruch, der sich aus dem Gesetz ergibt. Den Aspekten Verjährung und Erlöschung von Ansprüchen wird aus diesem Grund keine Aufmerksamkeit geschenkt. Auch umfasst das Produkthaftungsgesetz in seinen Haftungsausführungen nur Schäden, die in der Folge eines Fehlers an anderen Gegenständen entstehen. Die Regelungen zum pflichtgemäßen Ersatz der schädigenden Sache durch den Hersteller werden weitestgehend außer Acht gelassen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
(Letzte Aktualisierung: 16.08.2011)
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Müller, Ingrid KBW Unterricht
Beschreibung: Der Einstieg erfolgt über ein Problem: Der Chef der Modellfirma IT-Consult ärgert sich, weil er unbrauchbare Ware geliefert bekommt. Die Problemorientierung soll die SuS aktivieren. Der Aktivierung dient auch die Formulierung der Lernsituation: Die SuS sollen AGB für die eigene Modellfirma IT-Consult ermitteln. Damit wurde erreicht, dass es um Kaufverträge mit Endverbrauchern geht. So erkennen die Schüler besser, dass das Wissen um die AGB auch für ihre Rolle als private Verbraucher nützlich ist. Um die Schülerorientierung zu fördern, werden alle behandelten AGB mit einem praktischen Beispiel aus der Lebenswelt der Schüler illustriert.


AGB
(Letzte Aktualisierung: 16.08.2011)
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Risse, Astrid SO Unterricht
Beschreibung: Julia hat bei der Marktmedia GmbH in Heidelberg einen neuen DVD- Player bestellt. Nach zwei Wochen Lieferzeit erhält sie den DVD- Player und erleidet einen riesigen Schock ... Julia: So eine Frechheit! Das ist ja unerhört! (sehr wütend) Verkäuferin: Beruhigen Sie sich doch bitte. Worum geht es denn überhaupt? Julia: Ich habe heute den DVD- Player geliefert bekommen, den ich vor zwei Wochen bestellt hatte. Verkäuferin: Und? Ist mit dem Gerät etwas nicht in Ordnung? Julia: Mit dem Gerät ist alles o.k., aber mit der Rechnung nicht! Ich soll 199,00 € bezahlen; das sind 50,00 € mehr als vereinbart! Verkäuferin: Den Grund dafür kann ich Ihnen erklären. Der Hersteller hat die Preise erhöht und wir haben diese Preiserhöhung lediglich an unsere Kunden weitergegeben. Julia: Im Kaufvertrag haben wir aber einen Preis von 149,00 € vereinbart. Verkäuferin: Laut unserem „Kleingedruckten“ sind wir berechtigt, Preiserhöhungen unserer Hersteller an unsere Kunden weiterzugeben. Sie müssen daher den höheren Preis bezahlen!


Einführung in die AGB
(Letzte Aktualisierung: 16.08.2011)
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Leutner, Anne WG Lehrvorführung
Beschreibung: Die Schüler sollen am Ende der Stunde … 1. den Begriff Allgemeine Geschäftsbedingungen definieren können (Reorganisation). 2. den Grund für die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären können (Reorganisation). 3. die Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für der Verbraucher nennen können (Reproduktion). 4. erläutern können, warum der Verbraucher einen besonderen Schutz bedarf durch gesetzliche Regelungen (Reorganisation). 5. beurteilen wann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden (Reorganisation). 6. erkennen, dass bestimmte Klauseln nicht zulässig sind (Reorganisation). 7. unter Einsatz des Gesetzestextes Fälle zu Problemen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen lösen können (Transfer).


AGB
(Letzte Aktualisierung: 23.10.2010)
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Rentschler, Jessica BK1 Unterricht
Beschreibung: Die Schüler treffen Entscheidungen für das Amtsgericht Stuttgart. Erarbeitung TZ1: S. sollen die AGBs als Vertragsbestandteil kennen lernen TZ2: Die S. sollen anhand von Gesetzesparagraphen und konkreten Fällen die wichtigsten Merkmale der einzelnen Klauseln erschließen und zuordnen können. TZ3: Die S sollen die Generalklausel kennen und von Einzelregelungen unterscheiden können. Die Wirkung von unzulässigen AGBs kennen. TZ4: Die S. sollen das Gelernte reflektieren, indem sie Vor- und Nachteile abwägen.


Produkthaftung des Herstellers
(Letzte Aktualisierung: 26.08.2010)
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Pietrzik, Meike KBS Lehrvorführung
Beschreibung: 1. TZ: Schüler wissen, dass nach dem ProdHaftG grundsätzlich der Hersteller für Folgeschäden haftet.  Folie mit § 1 Abs. 1 von ProdHaftG wird aufgelegt. Leitfrage: Wer muss den Schaden ersetzen, der durch den Fehler eines Produkts verursacht wird?  L weist darauf hin, dass das Gesetz genaue Aussagen über Haftung macht.  Dies werden Sie nun in Gruppen erarbeiten. Gruppenarbeit arbeitsteilig  Einteilung in 6 Gruppen, davon 3 Kontrollgruppen 2. TZ: Schüler können die möglichen Hersteller nach ProdHaftG nennen. 3. TZ: Schüler können die Regelungen des ProdHaftG zu Personen- und Sachschäden erläutern. 4. TZ: Schüler können Ausnahmen und Besonderheiten der Haftung des Herstellers nach ProdHaftG aufzählen.  Zunächst präsentieren die Gruppen 1-3 mit Folienschnipsel.  Anschließend die Kontrollgruppen 4-6 mit den Papierstreifen.


Aussergerichtliches gerichtliches Mahnverfahren
(Letzte Aktualisierung: 03.09.2009)
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Baur, Stefanie KBS Lehrvorführung
Beschreibung: aussergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren. 90 Minuten. gut gelungen. erster Teil der Stunde hohe Schüleraktivität


Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
(Letzte Aktualisierung: 06.06.2009)
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Hartmann, Peter SO Lehrvorführung
Beschreibung: Schüler der HF81 fühlen sich bei ihren Ostereinkäufen vom Verkäufer benachteiligt und überprüfen die Rechtmäßigkeit der Vertragsbedingungen anhand des BGB´s.


Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
(Letzte Aktualisierung: 16.07.2008)
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Winkler, Matthias BKWI Unterricht
Beschreibung: Viele Verbraucher geraten durch Ratenkredite für kleinere Anschaffungen an den Rand des Bezahlbaren. Durch Änderungen im Umfeld ist ein Abrutsch in die Insolvenz möglich. Wie läuft ein solches Insolvenzverfahren ab?


Gerichtliches Mahnverfahren
(Letzte Aktualisierung: 06.06.2008)
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Diverse BKFR Lehrvorführung
Beschreibung: Unterricht Alexander Göggerle: Die Schüler sollen … TZ1: … die Möglichkeiten der Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug nennen können. TZ2: … die möglichen Reaktionen eines Schuldners auf einen gerichtlichen Mahnbescheid formulieren können. TZ3: … die möglichen Reaktionen eines Schuldners auf den Erlass eines Vollstreckungsbescheids aufzeigen können. TZ4: … die Folgen eines Widerspruchs des Schuldners gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid einschätzen können. TZ5: … die Folgen eines Urteils aus der mündlichen Verhandlung beim zuständigen Mahngericht beurteilen können. TZ6: … die Auswirkungen eines vollstreckbaren Titels abschätzen können. TZ7: … Beginn und Ende der Verjährung einer Forderung ermitteln können. TZ8: … Beginn und Ende der Verjährung eines vollstreckbaren Titels ermitteln können. TZ9: … sollen vom konkreten Fall verallgemeinern können und auf andere Fälle der Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen aus dem Zahlungsverzug anwenden können.


Außergerichtliches Mahnverfahren
(Letzte Aktualisierung: 18.01.2008)
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Müller-Jäkel, Anne KBW Lehrvorführung
Beschreibung: TZ1: Die Schüler sollen die Bedeutung des Mahn-wesens für Unternehmen erkennen. TZ2: Die Schüler sollen die Mahnstufen des außergerichtlichen Mahnverfahrens kennen lernen und beschreiben können. TZ3: Die Schüler sollen entscheiden, welche Textbausteine für die unterschiedlichen Mahnstufen angewandt werden. TZ4: Die Schüler sollen die Merkmale eines Schreibens im außergerichtlichen Mahnverfahren erklären können.


Überschuldung privater Haushalte
(Letzte Aktualisierung: 31.12.2007)
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Mantel, Stefan WG Lehrvorführung
Beschreibung: • Ursachen und Möglichkeiten der Vermeidung einer Überschuldung kennen lernen und nennen können. • Maßnahmen zur Entschuldung ableiten können. • die Tendenz zur Verschuldung bei Jugendlichen erkennen und Gründe nennen können. • das außergerichtliches Mahnverfahren als Möglich-keit des Gläubigers zum Erhalt seiner Forderung kennen lernen. • eine „verschärfte“ Zahlungserinnerung formulieren können. • den Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kennen lernen und dessen Ziele und Voraus-setzungen nennen können.


Preisabgabenverordnung
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Pohl, Antonia KBS Unterricht
Beschreibung: Hätten also im Eingangsbeispiel die Schuhe ausgezeichnet werden müssen? Ist die Preisauszeichnungspflicht ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes? Warum?


Verbraucherschutz
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Pohl, Antonia KBS Lehrvorführung
Beschreibung: Merkmale des Verbrauchers | Maßnahmen zu seinem Schutz ...


AGB
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Pohl, Antonia KBS Unterricht
Beschreibung: Rollenspiel über Kaffeekauf


AGB (UB 01/2003)
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
Download   (625 KB)
Winci, Norbert BKFR Lehrvorführung
Beschreibung: Eine immer wieder Spaß machende Stunde bzw. auch als Doppelstunde haltbar. Läuft super durch...


AGB
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Diverse WG Unterricht
Beschreibung: Klassische AGB-Stunde. Themenerarbeitung mit Übersichtsblatt anhand des Gesetzes. Anschließend Übungsaufgaben


Fernabsatzgesetz
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Schächterle, Albrecht KBW Unterricht
Beschreibung: Ziemlich fragend-entwickelnde Stunde mit Einzelarbeit und einem Übersichtsblatt. Anschließend Transferaufgabe


AGB
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
Download   (1457 KB)
Philipp, Kathleen WG Unterricht
Beschreibung: Die Schüler sollen ... 1.TZ: den Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ definieren können. 2. TZ: Voraussetzungen nennen können, unter denen die AGB Vertragsbestandteil werden. 3. TZ: die drei allgemeinen Vorschriften nennen können. 4. TZ: drei Einzelverbote nennen und auf konkrete Fälle anwenden können. 5. TZ: den obersten Grundsatz nennen können.